Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von Winterling Immobilien
Sämtliche Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen von Winterling Immobilien. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so zum Beispiel durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt / Angebot.
1. Angebote
Wir machen die objektbezogenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und so vollständig wie möglich. Da die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben jedoch auf Mitteilungen und Nachweisen des Verkäufers beruhen, übernehmen wir keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben vorbehalten. Die von uns veröffentlichten Abbildungen zur Darstellung der Angebotsobjekte müssen nicht maßstabsgetreu sein. Die Flächenberechnungen sind Cirka-Werte.
2. Identifizierungsprüfung
Nach §2 Absatz 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes sind wir als Immobilienmakler als Verpflichteter anzusehen und unterliegen somit den Bestimmungen des Gesetzes. Darunter fällt hauptsächlich die Pflicht zur Identifikation und Überprüfung der Vertragspartner. Die Verpflichtung besteht bei Maklerverträgen, die eine Vermittlung eines Kaufvertrages betrifft, die Vermittlung von Mietverträgen ist dabei ausgenommen. Die Überprüfung des Vertragspartners gemäß Geldwäschegesetz hat vor Abschluss des Maklerauftrages zu erfolgen.
Die Art der Überprüfung ist dabei abhängig vom Vertragspartner. Es wird in Bezug auf das Geldwäschegesetz zwischen drei Personengruppen unterschieden: natürliche oder juristische Person bzw. wirtschaftlich Berechtigter. In jedem Fall muss der Immobilienmakler die Daten des Vertragspartners aufnehmen und Kopien der Ausweisunterlagen anfertigen. Die gesamten Unterlagen sind anschließend fünf Jahre lang aufzubewahren.
Bei natürlichen Personen sind: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift aufzunehmen. Bei Juristischen Personen: Firma, Name, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes und Name des gesetzlichen Vertreters.
3. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
4. Vertraulichkeit und Weitergabe
Die Angebote sind vertraulich zu behandeln und nur für unsere Kunden und Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Gibt der Empfänger eines Angebotes trotzdem die Nachweise ohne unsere Zustimmung an einen Dritten weiter, so hat er im Falle eines Vertragsabschlusses die uns entgangene Maklergebühr in vollem Umfang zu ersetzen.
5. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Weiteres Geschäft / Anderes Geschäft
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (zum Beispiel Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
7. Provision
Kommt der Ankauf eines unserer Objekte durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande, wird eine Provision fällig. Diese wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages dem Käufer berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn: der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat; der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht; in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen; ein Dritter unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe ausnutzt.
8. Provisionssatz
Die Provision beträgt – soweit nicht anders ausgewiesen ist,
9. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und / oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
10. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Buchholz in der Nordheide. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
Winterling Immobilien
Werner Winterling
Distelweg 16
21244 Buchholz
Telefon: 04181-1370764
Mobil: 0171-5429019
Fax: 04181-1370765